Veröffentlichung FMBl. 2013/03 S. 62 vom 21.01.2013

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 10017228fbe8ded2b4ba4e87fd3e66ee15ba5072a020f11b941576c92ae3a229

 

Az.: 22 - P 3031/1 - 006 - 28 709/12
2030.2-F
2030.2-F
Änderung der Bekanntmachung
zum Konzept zur modularen Qualifizierung
in den fachlichen Schwerpunkten technische und
nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des
Staatsministeriums der Finanzen
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 21. Januar 2013  Az.: 22 - P 3031/1 - 006 - 28 709/12
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Konzept zur modularen Qualifizierung in den fachlichen Schwerpunkten technische und nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen (VV-FachV-StMF) vom 20. Juni 2011 (FMBl S. 257) wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
In der Tabelle der Übersicht 1 Spalte 2 Nr. 3 und in der Tabelle der Übersicht 2 Spalte 2 Nr. 4 wird jeweils vor dem Wort „Konfliktmanagement“ das Wort „Praxistraining“ eingefügt.
b)
Es wird folgende Nr. 2.3 angefügt:
„2.3
Mögliche Anrechnung von Fortbildungen externer Veranstalter
Die oberste Dienstbehörde kann Fortbildungen externer Veranstalter in dem in § 5 Abs. 1 Satz 5 FachV-StMF zulässigen Umfang auf die Maßnahmen der modularen Qualifizierung anrechnen, die nicht mit einer Prüfung abschließen.“
2.
Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
In der Tabelle wird in der Spalte 2 Nr. 2 vor dem Wort „Konfliktmanagement“ das Wort „Praxistraining“ eingefügt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor