Veröffentlichung FMBl. 2013/09 S. 257 vom 24.06.2013

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Az.: 25 - P 2600 - 008 - 21 316/13
2034.1.1-F
2034.1.1-F
Achte Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 24. Juni 2013  Az.: 25 - P 2600 - 008 - 21 316/13
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl S. 194, StAnz Nr. 44), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25. März 2013 (FMBl S. 170, StAnz Nr. 14), wird wie folgt geändert:
1.
Satz 1 des einleitenden Absatzes erhält folgende Fassung:
„Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat Muster für Arbeitsverträge
für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden (Anlage 1),
für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden (Anlage 2),
für außertariflich Beschäftigte, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden (Anlage 4),
für außertariflich Beschäftigte, die befristet eingestellt werden (Anlage 5) und
für Beschäftigte, die im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis befristet eingestellt werden (Anlage 6)
sowie ein Muster für Änderungsverträge für Beschäftigte, für die der TV-L gilt (Anlage 3), erstellt.“
2.
Es wird folgende Anlage 6 angefügt:
Anlage 6:
Arbeitsvertrag mit Beschäftigten, die im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis befristet eingestellt werden.
Zugleich wird gebeten, bei der befristeten Einstellung von Beschäftigten im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis dieses Vertragsmuster zu verwenden. Es ist auch im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de/Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Arbeitsvertragsmuster) bzw. steht im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor

Anlage