2034.3.1-F
Änderung der Ausbildungsverträgebekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 16. Juli 2025, Az. 25-P 2518-1/125
§ 1
Die Anlagen 1, 5 und 10 der Ausbildungsverträgebekanntmachung (MABek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 26. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 338), die durch Bekanntmachung vom 9. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 337) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
- Anlage 1 (zu Nr. 2 MABek): Ausbildungsvertrag mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt
- Anlage 5 (zu Nr. 2 MABek): Ausbildungs- und Studienvertrag mit Studierenden, für die der Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) mit einer integrierten Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a TVdS-L gilt
- Anlage 10 (zu Nr. 2 MABek): Studienvertrag mit Studierenden in einer hochschulischen Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) auf der Grundlage von Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge i. V. m. TVA-L Pflege