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Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. August 2026, Az. VIII.3-BS4400.28/202/3
1Die Stärkung des Lebenswelt- und Praxisbezugs ist ein zentraler Auftrag an die schulische Bildung. 2Ein wichtiger Beitrag auf dem Weg der jungen Menschen ins Erwachsenenalter ist die Förderung der Alltagskompetenzen. 3Sie umfassen die Kompetenzen, die im Privat- und im Erwerbsleben benötigt werden, um das eigene Leben selbständig und sinnvoll zu gestalten. 4Dabei haben die Themen der Ernährungs- und Gesundheitsbildung, der Verbraucherbildung (einschließlich Finanzkompetenz), der Lebensvorsorge sowie einer umweltbewussten und nachhaltigen Lebensführung besondere Bedeutung. 5Kompetenter Umgang mit digitalen Medien und Anwendungen ist hierbei nicht mehr wegzudenken. 6Der weitgespannte Themenbereich Alltagskompetenzen wird unter der Dachmarke „Schule fürs Leben“ ab dem Schuljahr 2026/2027 auf die 10. Jahrgangsstufe ausgeweitet und die zeitliche Ausgestaltung wird flexibilisiert.
- 1. Ziele und Inhalte des Konzepts „Schule fürs Leben“
1Bayerische Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, ihr Leben selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. 2Deshalb sind bereits jetzt Alltagskompetenzen in den Fachlehrplänen der Schularten breit verankert.
3Das Konzept „Schule fürs Leben“ zielt darauf ab, über Praxiswochen bzw. Praxismodule den Lebensweltbezug im schulischen Alltag deutlich zu stärken und selbstverständlich werden zu lassen. 4Dabei arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und auch mit qualifizierten externen Partnern zusammen.
5Inhaltlich umfasst es den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Ernährung, Gesundheit, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten, Haushaltsführung, Digital handeln.
6Die „Schule fürs Leben“ wird an den Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Wirtschaftsschulen, Realschulen sowie an den Gymnasien und den Schulen besonderer Art umgesetzt.
- 2. Umsetzung
1Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 an jeweils einer Projektwoche teil. 2Besteht an der jeweiligen Schule eine 10. Jahrgangstufe, kann die Projektwoche ab dem Schuljahr 2026/2027 auch in dieser durchgeführt werden. 3Die Durchführung einer zweiten Projektwoche in einer weiteren der genannten Jahrgangsstufen ist möglich. 4Die Umsetzung in Form von Projektwochen ist für öffentliche Schulen verbindlich; die Entscheidung, in welcher Jahrgangsstufe bzw. welchen Jahrgangsstufen eine Projektwoche durchgeführt wird, erfolgt durch die Schule. 5Die Durchführung der zweiten Projektwoche ist auch in mehr als einer weiteren Jahrgangstufe im Verlauf der Jahrgangstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 10 möglich.
6Die Projektwochen sind grundsätzlich im Umfang von fünf Tagen im Laufe des Schuljahres durchzuführen. 7Neben der Durchführung an fünf zusammenhängenden Tagen oder alternativ zweigeteilt können die Projektwochen im Schuljahr 2026/2027 wahlweise auch als Einzeltage durchgeführt werden. 8Die Projektwochen bzw. die Projektmodule werden idealerweise jeweils dauerhaft in einer bestimmten Jahrgangsstufe angesiedelt, so dass jede neue Jahrgangsstufenkohorte der Schülerinnen und Schüler die für das Projekt festgelegte Jahrgangsstufe einmal durchläuft.
9Eine Verknüpfung der Handlungsfelder ist der Normalfall. 10Die Schulen haben bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ein hohes Maß an Flexibilität, um die Integration in den schulischen Alltag und die Terminabstimmung mit externen Partnern zu erleichtern.
11Bei der Durchführung der Projektwochen empfiehlt sich die Einbeziehung qualifizierter externer Expertinnen und Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. 12Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung Bayern“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.
13Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung sowie Linklisten zu möglichen Partnern und Exkursionsorten finden sich auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unter: Alltagskompetenz − ISB.
- 3. Finanzielle Unterstützung
1Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. 2Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). 3Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet. 4Das Budget der Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung einer Projektwoche ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. 5Das Budget für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. 6Bei Durchführung der Projektwoche(n) in Jahrgangstufe 10 wird kein zusätzliches Budget gewährt. 7Die Basis der Budgetberechnung bleibt unverändert bei den Jahrgangstufen 5 bis 9. 8Für kleine Schulen (mit bis zu sechs Klassen) ist ein Sockelbetrag in Höhe von 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. in Höhe von 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen vorgesehen. 9Bei Durchführung der zweiten Projektwoche in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe erhöht sich das maximal zur Verfügung gestellte Budget nicht. 10Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.
11Staatliche Schulen reichen die Rechnungen bei der zuständigen Regierung ein; Einzelheiten zum Verfahren werden gesondert geregelt.
12Die Schulträger der kommunalen und privaten Schulen können bei der zuständigen Regierung einen Antrag auf Zuwendung stellen. 13Näheres enthält die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts ‚Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben‘ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)“, abrufbar unter: https://www.km.bayern.de/schulefuersleben. 14Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der „Schule fürs Leben“ an den kommunalen Schulen sowie den privaten Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 und 44a der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)). 15Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- 4. Monitoring
Die Einführung des Konzepts „Schule fürs Leben“ wird vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) begleitet und ausgewertet.
- 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin